Bewirtschaftung von Stockwerk- und Miteigentum


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Rechtlich und menschlich anspruchsvolle Stockwerkeigentumsverwaltung:

Als besonders ausgestaltetes Miteigentum im Vereinsrecht, ist das Stockwerkeigentum voll mit rechtlichen und menschlichen Verstrickungsmöglichkeiten:

  • ZGB 60 ff (Vereinsrecht) Versammlungsorganisation
  • ZGB 646 ff (Miteigentum) Nutzung der Sache
  • ZGB 712a ff (Stockwerkeigentum) Eigenheiten der STWEG
Es ist für die Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft deshalb besonders wichtig, einen Verwalter zu haben, der sich Zeit und die einzelnen Eigentümer ernst nimmt. Nicht erst dann, wenn man sich in der Gemeinschaft nicht mehr versteht.

Wir sind für Sie da

 

Unsere Dienstleistung in der Stockwerkeigentumsverwaltung: 

  • Führen der Versammlung und erstellen der Protokolle
  • Ausführen und koordinieren der Beschlüsse
  • Buchführung inkl. Abrechnung und Budgeterstellung
  • Anstellen des Hauswartes inkl. Kontrolle und Abrechnung
  • Regelmässige Kontrollbesuche der Liegenschaft
  • Reparaturen, Instandstellungen an geeignete Handwerker
  • Abschluss, Erneuerung von Serviceverträgen, Versicherung
  • Einkauf Heizenergie
  • Erledigung von Schaden- und Versicherungsfällen
  • Inkasso der gemeinschaftlichen Kosten
  • usw.

Melde- / Informations- & Kommunikationsportal

Innovative Möglichkeiten für unsere Kunden z.Bsp.:

  • Bestellungen für: Schlüssel, Parkkarten, Schilder
  • Adresswechsel, Verkaufs- und Kaufserfassung
  • Schaden-Meldungen, def. Geräte melden
  • Vorlagen für: Kündigung TV-Anschluss
  • Zähler-Meldungen
  • Checklisten, Objekt-Spezifische Infos z.Bsp. Bedienungsanleitungen
  • STW-/ME-Eigentümer: Unterlagen zu GV, spez. Objekt-Infos
  • Ausschuss/Delegierte: Gesicherter Daten- und Info-Abruf
  • vieles mehr!
  • Zudem erhalten Sie mehr Informationen/Rückmeldungen zur Auftragserteilung und Kontaktdaten bei Handwerkeraufträgen.